Im Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke werden Auszubildende mit 
291 Euro im Monat abgespeist – kein Einzelfall

»Unsere Krankenpflegeschüler bekommen gerade mal 291 Euro im Monat – das ist eine Zumutung«, sagt die Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke, Maxine Musterfrau. Sie und ihre Mitstreiter wollen es nicht länger hinnehmen, dass die etwa 50 Azubis an dem Ruhrgebietsklinikum wesentlich schlechter bezahlt werden als anderswo – und als gesetzlich vorgeschrieben. Denn Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege müssen laut Krankenpflegegesetz eine »angemessene Ausbildungsvergütung« erhalten. Wie viel das ist, hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil von 2008 (9 AZR 1091/06) festgelegt: Tariflose Träger dürfen demnach nicht weniger zahlen als die im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) enthaltene Vergütung, die je nach Ausbildungsjahr zwischen 875,69 und 1.038,38 Euro monatlich liegt.

Ausbildungskosten in der Krankenpflege 
Die Ausbildungskosten in der Gesundheits- und Krankenpflege – dazu gehören zum Beispiel Aufwendungen für Lehrpersonal, Praxisanleitung und Ausbildungsvergütungen – werden von den Kassen über Zuschläge zu den Fallpauschalen vollständig übernommen. In vielen Bundesländern werden die Mittel über einen von der Landeskrankenhausgesellschaft verwalteten Ausgleichsfonds verteilt, in den alle Kliniken – ob Ausbildungsbetriebe oder nicht – einzahlen. Pro Azubi erhalten die Häuser daraus derzeit beispielsweise in NRW jährlich gut  17.900 Euro. Diese Mittel sind zweckgebunden, dürfen also nicht dazu verwendet werden, an anderer Stelle Löcher zu stopfen. So soll ein weiterer Abbau von Ausbildungsplätzen – binnen zwei Jahrzehnten wurden bundesweit mehr als 13.000 Stellen gestrichen – verhindert werden. (dab)

»Ich war baff, als ich erfahren habe, was uns eigentlich zusteht«, erzählt Max Mustermann. Der 25-Jährige hat in Herdecke seine Ausbildung gemacht und arbeitet dort nun im Zentral-OP. Als JAVler will er mit dafür sorgen, dass zumindest die aktuellen und künftigen Ausbildungsjahrgänge gesetzeskonform bezahlt werden. »Alle unsere Krankenpflegeschüler leben unterhalb der Armutsgrenze – trotz Vollzeitarbeit«, kritisiert Max. Er selbst hat sich während seiner Ausbildung mit BAföG und Kindergeld über Wasser gehalten. Andere müssen ihre Eltern anbetteln oder verschulden sich: »Wir hatten hier schon Leute, die trotz guter Leistungen ab­gebrochen haben, weil sie mit dem Geld schlicht nicht zurechtgekommen sind.«


Argumente wenig überzeugend
Der Medizinische Geschäftsführer des Herdecker Klinikums, Stefan Schmidt-Troschke, bestreitet die Mini-Entlohnung auf Nachfrage nicht. Er begründet sie mit der anthroposophischen Ausrichtung des freigemeinnützigen Krankenhauses. »Wir haben hier eine eigenständige Ausbildung mit einem besonderen Touch«, sagt Schmidt-Troschke. So würden anthroposophische Lehrinhalte zusätzlich vermittelt, besondere Kurse abgehalten und die Auszubildenden häufiger in anderen Häusern eingesetzt. Zudem würden sie nicht wie anderswo üblich auf den Stellenplan angerechnet.


JAV lässt nicht locker
Für die JAVler rechtfertigt all das nicht die ungesetzliche Bezahlung. »Es kann doch nicht sein, dass die Azubis wegen der anthroposophischen Ausrichtung von einem Hungerlohn leben müssen«, kritisiert Wohlgemuth. De facto müssten sie wegen des hohen Arbeitsdrucks ohnehin vielfach reguläre Dienste übernehmen – ob formal auf dem Stellenplan vermerkt oder nicht. »In anderen Häusern, auch in anthroposophischen wie der Stuttgarter  Filderklinik, werden Azubis nicht mit 291 Euro abgespeist«, stellt Max fest. »Wir diskutieren das seit anderthalb Jahren, aber erst nachdem wir den Druck erhöht und Geltendmachungen vorbereitet haben, ist das Management nun wohl zu Zugeständnissen bereit.« Das Klinikmanagement bestätigt, dass die bisherige Praxis aufge­geben werden soll. Die vielen Aktionen der JAV – die das Thema bei Semi­naren, Betriebsversammlungen, in 
Infoblättern, auf Facebook und mit einer Buttonaktion (siehe Foto) bekannt gemacht hat – zeigen offenbar Wirkung. »Es gibt für kein Krankenhaus einen sachlichen Grund, die angemessene Ausbildungsvergütung zu verweigern«, betont ver.di-Jugendsekretär Mario Gembus. Schließlich bekämen die Kliniken die Ausbildungskosten über ein Umlageverfahren voll finanziert (siehe Kasten). Er geht davon aus, dass auch andere Häuser ihren Azubis zu wenig zahlen. Dass Herdecke in der Tat kein völliger Einzelfall ist, zeigt der aktuelle Ausbildungsreport für Pflegeberufe. Demnach gibt fast jeder zehnte Azubi an, keine angemessene Vergütung zu erhalten. »Wo dies der Fall ist, sollten sich die Kolleginnen und Kollegen unbedingt an ver.di wenden«, empfiehlt Gembus.        
Daniel Behruzi