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Schluss mit den Benachteiligungen im Tarifvertrag!
Beschäftigte diskutieren krankenhausspezifische Forderungen für die Tarifrunde

Die Tarifrunde 2010 für die Kommunen und die kommunalen Krankenhäuser steht bevor. Neben einer Lohnerhöhung geht es für Krankenhausbeschäftigte um ihren noch löchrigen Tarifvertrag. Beim Abschluss des TVöD 2005 waren unter dem Eindruck der Finanzschwierigkeiten der Krankenhäuser einige schlechtere Sonderregelungen für Krankenhausbeschäftigte, insbesondere in Wechselschicht oder mit Bereitschaftsdiensten, vom Arbeitgeberverband durchgesetzt worden. Und gerade in diesen Bereichen ist die Arbeitsbelastung besonders hoch. Und nach der Kampagne »Der Deckel muss weg« stehen 3,5 Milliarden Euro mehr für Krankenhäuser zur Verfügung. Bundesweit finden anhand von Fragebogen Diskussionen der Krankenhausbeschäftigten über mögliche Forderungen statt. Endlich, sagen viele, geht es um unsere Arbeitsbelastung. Damit hat die Einbeziehung der Beschäftigten vor Tarifrunden eine neue Qualität erreicht. Welche Lösungen werden diskutiert? Wie sollen die Tarifvertragslöcher gestopft, die Belastungen reduziert werden?


Pausen anrechnen

Außer im Bereich der Krankenhäuser und der Altenheime werden im öffentlichen Dienst die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen bei Wechselschicht-arbeit als Arbeitszeit angerechnet. Dies sind bei Arbeit in der 5-Tage-Woche ca. 2,5 Stunden/Woche oder
14 freie Tage mehr im Jahr, um die die Krankenhaus- und Altenheimbeschäftigten benachteiligt werden. Mehr freie Tage kann unsere Antwort darauf sein, dass durch die Finanzkrise in vielen Branchen immer mehr Arbeitsplätze wegfallen und wir uns gleichzeitig in den Krankenhäusern kaputt schuften. Die Belastung im Arbeitsalltag ist immer abhängig von Arbeitgeberentscheidungen und kann tariflich nicht bestimmt werden. Mehr freie Tage heißt aber öfter raus aus der Mühle und mehr Zeit für Familie, Freizeit und Freundschaften. Weniger zu arbeiten für den gleichen Lohn, steigert auch den Wert unserer Arbeit.


Mehrarbeit vermeiden

Dies führt aber nur dann zu einer Entlastung, wenn sie nicht im Arbeitsalltag untergeht, sondern als freie Tage gegeben wird und gleichzeitig Mehrarbeit und Überstunden so verteuert werden, dass es sich für die Arbeitgeber schneller rechnet, statt Überstunden anzuordnen Stellen zu schaffen und zu besetzen. Deshalb Zuschläge auch auf Mehrarbeit der Teilzeitbeschäftigten einführen, die Möglichkeit, Überstunden anzuordnen, erschweren und zusätzliche Zuschläge ab einer bestimmten Gesamthöhe der Überstunden einführen. Ein besonderer Renner in der Diskussion ist eine Forderung nach einem »Strafzoll« für Arbeitgeber auf das Einspringen aus dem Frei. Entlastung durch mehr Stellen verbessert auch gerade für die junge Generation die Übernahmechancen nach der Ausbildung oder aus einem befristeten Arbeitsverhältnis.


20 Prozent-Zuschlag

Während im öffentlichen Dienst ein Nachtdienst- und Samstagszuschlag von 20 Prozent bezahlt wird, gibt es in Krankenhäusern und Altenheimen lediglich 1,28 Euro/Stunde Nachtarbeitszuschlag, für Samstagsarbeit sogar nur 0,64 Euro.


Bereitschaftsdienst verbessern

Die Stundenentgelte für den Bereitschaftsdienst wurden in der Tarifrunde 2008 nicht erhöht. Zukünftig muss es eine automatische Erhöhung entsprechend den Lohnabschlüssen geben. Bereitschaftsdienst gilt immer noch nicht als Schicht- und Wechselschichtarbeit. Hier entgehen, trotz der Belastung, den Bereitschaftsdiensttuenden Zuschläge und Zusatzurlaub.


Vom Wünschen zum Gelingen

Unsere konkreten Arbeitsbedingungen werden nicht durch Parlamente entschieden. Nach unserer Verfassung ist dies vorrangig die Aufgabe der sich in den Gewerkschaften zusammengeschlossenen Beschäftigten, die im Rahmen eines Arbeitskampfes ihre Arbeitgeber dazu zwingen müssen, Verbesserungen in Tarifverträgen verbindlich zu unterzeichnen. Dies geschieht am nachdrücklichsten über Streiks, weil hier dem Arbeitgeber und der Öffentlichkeit vor Augen geführt wird, dass unsere Arbeitskraft nicht nur Kostenfaktor, sondern Voraussetzung für den Betrieb der Krankenhäuser ist. Wer nur zuschaut, behindert die Durchsetzung und verfestigt die ungerechten und belastenden Regelungen. Es reicht nicht sich Verbesserungen zu wünschen, sie müssen auch durchgesetzt werden


Finanzkrise früher und heute

Es gibt aber auch Stimmen, die sagen, in der Finanzkrise müsse gespart werden. Dazu gibt es historische Vorbilder. So hat die Badische Sparkommission 1931, also zwei Jahre nach Beginn der damaligen Finanzkrise (übertragen auf die jetzige Finanzkrise würde dies dem Jahr 2010 entsprechen), Folgendes erklärt: »Die Pflegepersonen können, der ganzen Natur ihrer Arbeit nach 10 und 11 Stunden im Tage Dienst tun. Die längere Dienstzeit ist aber nicht nur berechtigt, sie ist aus finanziellen Gründen unbedingt nötig, da nur bei ihrer Durchführung in dem wünschenswerten Maße Personal eingespart werden kann.«

Welche Einsichten sich 2010 durchsetzen, wird allein im Arbeitskampf und dort durch die ver.di-Mitglieder geklärt. Welche Eurer Kolleginnen und Kollegen sind bereit, für diese Forderungen in ver.di einzutreten und sich aktiv an der Tarifrunde 2010 zu beteiligen? Wir sollten es jetzt herausbekommen.



Ergänzende Tarifziele im Krankenhaus und Pflegebereich

Welche branchenspezifischen Zusatzforderungen werden für die Tarifrunde 2010 diskutiert?

  • Pausen im Schicht- und Wechselschichtdienst werden als Arbeitszeit gewertet und in ganzen freien Tagen gegeben.
  • Der Nachtdienst- und Samstagszuschlag wird auf 20 Prozent erhöht.
  • Überstunden sind einzuschränken. Ab einer bestimmten Anzahl nicht ausgeglichener Überstunden wird ein zusätzlicher Zuschlag fällig. Für Teilzeitbeschäftigte werden Mehrarbeitszuschläge eingeführt. Für das Holen aus dem Frei wird eine zusätzliche Ausgleichsregelung eingeführt.
  • Die Stundensätze für Bereitschaftsdienste werden angehoben und für die Zukunft dynamisiert, d.h. dass sie an den allgemeinen Erhöhungen in Zukunft teilnehmen.
  • Bereitschaftsdienste werden bei Schicht- und Wechselschichtarbeit als Arbeitszeit für Zulagen und für Zusatzurlaub anerkannt.

Achtung: Oben stehende Regelungen sind im Moment nur diskutierte Forderungen. Gültige Regelungen werden sie erst, wenn wir die Arbeitgeber gezwungen haben, diesen Regelungen zuzustimmen.

Die Entscheidung der Bundestarifkommission am 15.Dezember über die endgültigen Tarifforderungen lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.